Westbalkanregelung: So stellen Arbeitgeber aus der Region ein
Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) erlaubt Arbeitgebern in Deutschland, Arbeitskräfte aus den sechs Westbalkan-Staaten ohne formale Anerkennung der Qualifikation einzustellen – ein verbindliches Jobangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit genügen.
Was Sie auf der Plattform tun können
KandidatendatenbankKandidatenprofile durchsuchen Stellen veröffentlichen und Bewerbungen sammeln Hiring-Pipeline verwalten Kandidaten direkt anschreiben Kandidaten in ihrer Sprache anschreiben (automatisch übersetzt) Interviews planen und führen Status von Erstkontakt bis Arbeitsbeginn verfolgen
Warum die Regelung für Arbeitgeber zählt
DistributionBei Handwerks- und Industrieberufen ist die formale Anerkennung ausländischer Abschlüsse oft der langsamste Teil des internationalen Hirings. Die Westbalkanregelung streicht genau diesen Schritt: Es zählt Ihr Jobangebot, nicht ein Gleichwertigkeitsverfahren. Damit ist sie der schnellste legale Weg zu erfahrenen Schweißern, Fahrern, Bau- und Produktionskräften aus der Region.
Was Sie als Arbeitgeber vorbereiten
BewerbungenDie Zustimmungsanfrage basiert auf einem verbindlichen Angebot zu ortsüblichen Löhnen und Arbeitszeiten. Halten Sie den Vertragsentwurf bereit, bevor die Terminsuche bei der Botschaft startet.
So läuft die Einstellung aus dem Westbalkan ab
EinstellungDurchsuchen Sie Kandidatenprofile nach Beruf, Erfahrung und Sprachniveau – oder veröffentlichen Sie eine Stellenanzeige und sammeln Sie Bewerbungen.
Kontakt und Interview Arbeitserlaubnis und Visum Einreise und Arbeitsbeginn
Die Regelung auf einen Blick
50.000 Zustimmungen pro Jahr
Alle sechs Westbalkan-Staaten
Jede sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Registriert auf regionalen Portalen
Arbeitskräfte erstellen ihre Profile auf angebundenen Westbalkan-Jobportalen und werden nicht von anderswo zusammengetragen.
Nur vollständige Profile
Kandidaten erscheinen erst, wenn ihr Profil die erforderliche Vollständigkeit erreicht.
Erfahrung und Qualifikationen
Berufserfahrung, Sprachniveau, Führerscheine und Zertifikate sind im Profil sichtbar.
Westbalkanregelung: der einfachste Weg zur Arbeitserlaubnis
Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) öffnet Staatsangehörigen von Bosnien & Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo und Albanien den deutschen Arbeitsmarkt für jede Beschäftigung – ohne formale Anerkennung der Qualifikation. Voraussetzung sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; aktuell stehen dafür 50.000 Zustimmungen pro Jahr zur Verfügung.
Als Arbeitgeber stellen Sie das Jobangebot und den Arbeitsvertrag; der Kandidat beantragt das Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Für Berufe mit anerkannter Qualifikation kommen alternativ Fachkräftevisum oder Blaue Karte in Frage. Den Visumprozess können Sie selbst begleiten – oder an unseren Partner Balkan Recruiters übergeben.
Unterstützung beim Visumprozess ansehenHäufige Fragen
Eine Regelung im deutschen Beschäftigungsrecht (§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung): Staatsangehörige der sechs Westbalkan-Länder erhalten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für jede sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – ohne Nachweis einer formalen Qualifikation. Die Regelung ist entfristet, das Kontingent wurde im Juni 2024 auf 50.000 Zustimmungen pro Jahr verdoppelt.

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