Westbalkanregelung

Westbalkanregelung: So stellen Arbeitgeber aus der Region ein

Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) erlaubt Arbeitgebern in Deutschland, Arbeitskräfte aus den sechs Westbalkan-Staaten ohne formale Anerkennung der Qualifikation einzustellen – ein verbindliches Jobangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit genügen.

Westbalkanregelung: So stellen Arbeitgeber aus der Region ein
Plattform

Was Sie auf der Plattform tun können

Kandidatenprofile durchsuchen

Stellen veröffentlichen und Bewerbungen sammeln

Hiring-Pipeline verwalten

Kandidaten direkt anschreiben

Kandidaten in ihrer Sprache anschreiben (automatisch übersetzt)

Interviews planen und führen

Status von Erstkontakt bis Arbeitsbeginn verfolgen

Berufe

Die Regelung auf einen Blick

Keine formale Qualifikation nötig50.000 Zustimmungen pro JahrAlle sechs Westbalkan-StaatenJede sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Im Detail

Warum die Regelung für Arbeitgeber zählt

Bei Handwerks- und Industrieberufen ist die formale Anerkennung ausländischer Abschlüsse oft der langsamste Teil des internationalen Hirings. Die Westbalkanregelung streicht genau diesen Schritt: Es zählt Ihr Jobangebot, nicht ein Gleichwertigkeitsverfahren. Damit ist sie der schnellste legale Weg zu erfahrenen Schweißern, Fahrern, Bau- und Produktionskräften aus der Region.

Die praktische Herausforderung verschiebt sich dorthin, wo sie hingehört: die richtigen Leute finden und saubere Unterlagen vorbereiten. Genau das deckt CandidateForce ab – ein durchsuchbarer Pool aus allen sechs Ländern, Profile mit Erfahrung und Sprachniveau, Direkt-Chat mit Übersetzung.

Qualifikationen

Was Sie als Arbeitgeber vorbereiten

01

Jobangebot & Vertrag

Die Zustimmungsanfrage basiert auf einem verbindlichen Angebot zu ortsüblichen Löhnen und Arbeitszeiten. Halten Sie den Vertragsentwurf bereit, bevor die Terminsuche bei der Botschaft startet.

02

Timing

Botschaftstermine in der Region sind der übliche Engpass. Kandidaten sollten sich direkt nach Vertragsunterschrift für einen Termin registrieren.

03

Unterlagen des Kandidaten

Reisepass, Arbeitszeugnisse und – wo sinnvoll – Zertifikate. Für die Regelung nicht zwingend, aber sie beschleunigen die Arbeitsmarktprüfung.

Registriert auf regionalen Portalen

Arbeitskräfte erstellen ihre Profile auf angebundenen Westbalkan-Jobportalen und werden nicht von anderswo zusammengetragen.

Nur vollständige Profile

Kandidaten erscheinen erst, wenn ihr Profil die erforderliche Vollständigkeit erreicht.

Erfahrung und Qualifikationen

Berufserfahrung, Sprachniveau, Führerscheine und Zertifikate sind im Profil sichtbar.

Ablauf

So läuft die Einstellung aus dem Westbalkan ab

  1. 1

    Suchen oder Stelle veröffentlichen

    Durchsuchen Sie Kandidatenprofile nach Beruf, Erfahrung und Sprachniveau – oder veröffentlichen Sie eine Stellenanzeige und sammeln Sie Bewerbungen.

  2. 2

    Kontakt und Interview

    Schreiben Sie Kandidaten direkt an. Die Chat-Übersetzung überbrückt Sprachbarrieren, Interviews planen Sie aus der Plattform heraus.

  3. 3

    Arbeitserlaubnis und Visum

    Nach der Zusage unterstützen Sie mit Arbeitsvertrag und ggf. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit; der Kandidat beantragt das Visum.

  4. 4

    Einreise und Arbeitsbeginn

    Nach der Visumerteilung reist der Kandidat ein. Planen Sie realistisch 3–6 Monate vom Erstkontakt bis zum ersten Arbeitstag.

Arbeitserlaubnis

Westbalkanregelung: der einfachste Weg zur Arbeitserlaubnis

Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) öffnet Staatsangehörigen von Bosnien & Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo und Albanien den deutschen Arbeitsmarkt für jede Beschäftigung – ohne formale Anerkennung der Qualifikation. Voraussetzung sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; aktuell stehen dafür 50.000 Zustimmungen pro Jahr zur Verfügung.

Als Arbeitgeber stellen Sie das Jobangebot und den Arbeitsvertrag; der Kandidat beantragt das Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Für Berufe mit anerkannter Qualifikation kommen alternativ Fachkräftevisum oder Blaue Karte in Frage. Den Visumprozess können Sie selbst begleiten – oder an unseren Partner Balkan Recruiters übergeben.

Unterstützung beim Visumprozess ansehen
FAQ

Häufige Fragen

Eine Regelung im deutschen Beschäftigungsrecht (§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung): Staatsangehörige der sechs Westbalkan-Länder erhalten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für jede sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – ohne Nachweis einer formalen Qualifikation. Die Regelung ist entfristet, das Kontingent wurde im Juni 2024 auf 50.000 Zustimmungen pro Jahr verdoppelt.

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